1. Geltungsbereich und Vertragspartner
RideHub • solution (Einzelunternehmen, Inhaber Ibrahim Simsek, Ensbachmühle 4, 94571 Schaufling, Deutschland) erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge und Folgeleistungen, insbesondere Entwicklung, Wartung und Support. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn RideHub ihnen schriftlich zustimmt.
Verbraucher werden nicht beliefert. Ein Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht besteht daher nicht. Individuelle Regelungen im Angebot oder Auftrag gehen diesen AGB vor.
2. Leistungen
RideHub entwickelt und betreut digitale Lösungen für Unternehmen. Dazu gehören insbesondere individuelle Software, Webseiten, Webanwendungen, SaaS-Plattformen, Modernisierung bestehender Systeme, Schnittstellen, technische Beratung sowie Wartung und Support.
Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der dort beschriebenen Leistungsbeschreibung. Nicht genannte Leistungen, nachträgliche Änderungen und zusätzliche Wünsche sind gesondert zu beauftragen.
3. Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website und unverbindliche Gespräche sind kein Angebot. RideHub unterbreitet ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb der Angebotsfrist annimmt oder RideHub den Auftrag schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt.
Nachträgliche Änderungen der Leistungsbeschreibung bedürfen der beiderseitigen Bestätigung.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle Informationen, Zugänge, Inhalte, Entscheidungen und Ansprechpersonen bereit, die für die Leistung nötig sind. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verschieben Termine angemessen. Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot genannten Preise. RideHub ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Umsatzsteuer wird nicht berechnet und nicht ausgewiesen.
Soweit nicht anders vereinbart, gilt:
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Projektstart erfolgt nach Zahlungseingang der Anzahlung. Die Übergabe erfolgt nach Zahlungseingang der Restzahlung.
Gerät der Auftraggeber in Verzug, kann RideHub die weitere Leistung zurückhalten. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- 30 % des vereinbarten Festpreises als Anzahlung nach Auftragserteilung;
- 70 % als Restzahlung vor der Projektübergabe;
6. Termine und Übergabe
Termine sind verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Andernfalls sind sie Zieltermine.
Die Übergabe setzt die Restzahlung voraus. Mit der Übergabe bestätigt der Auftraggeber die Abnahme, soweit er nicht unverzüglich wesentliche Mängel rügt. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. RideHub behebt wesentliche Mängel in angemessener Frist.
7. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung räumt RideHub dem Auftraggeber die für den vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte am konkreten Arbeitsergebnis ein. Soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, gilt das Recht zur Nutzung im Unternehmen des Auftraggebers.
RideHub behält alle Rechte an Vorlagen, Methoden, Know-how und frei wiederverwendbaren Bausteinen. Diese Teile darf RideHub in anderen Vorhaben nutzen, soweit keine vertraulichen Daten oder markenrechtlich geschützten Inhalte des Auftraggebers übernommen werden.
Vor vollständiger Zahlung bleiben alle Rechte bei RideHub. Open-Source- und Drittkomponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen; der Auftraggeber erhält daran keine weitergehenden Rechte, als die jeweilige Lizenz einräumt.
8. Wartung und Support
Wartung und Support sind eigene Leistungen. Sie werden im Angebot oder in einer Folgevereinbarung nach Umfang, Reaktionszeiten und Vergütung beschrieben.
Soweit RideHub dabei personenbezogene Daten in Systemen des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
9. Unterauftragnehmer
RideHub erbringt die Leistung selbst und darf bei Bedarf selbstständige Freelancer hinzuziehen. RideHub bleibt gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich und verpflichtet eingesetzte Personen zur Vertraulichkeit.
10. Referenzen
RideHub darf den Auftrag und den Namen des Auftraggebers als Referenz öffentlich nennen, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht. Der Widerspruch kann formlos erklärt werden und gilt für die Zukunft.
11. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für den Vertrag. Die Pflicht gilt für drei Jahre nach Vertragsende, soweit gesetzliche Geheimnisse nicht länger schützen.
12. Haftung
RideHub haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. RideHub unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung.
Für Inhalte, Daten und Systeme, die der Auftraggeber beistellt, sowie für Ausfälle Dritter (Hosting, Netze, Drittdienste außerhalb des vereinbarten Leistungsgegenstands) haftet RideHub nicht.
13. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflusses (insbesondere Ausfälle von Infrastruktur, gesetzliche Änderungen, Krankheit ohne zumutbare Vertretung) verschieben Fristen um die Dauer der Störung und einer angemessenen Wiederaufnahme.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Deggendorf, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 20. September 2026.
